Foto: Pixabay.com
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Die Landesregierung NRW hat eine neue Verordnung erlassen, die auch Auswirkungen auf die Feier von Gottesdiensten hat. Die Pfarrei muss jetzt die "Rückverfolgbarkeit" gewährleisten. D.h. dass Name, Anschrift und Telefonnummer aller Gottesdienstbesucher festgehalten werden müssen. Diese Daten sind ab dem Gottesdienste für vier Wochen aufzubewahren und dann zu vernichten. Den vollumfänglichen Datenschutzhinweis finden Sie im Anhang dieses Blogs als pdf-Datei.

In der Pfarrei St. Anna soll man sich für die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen telefonisch im Pfarrbüro anmelden. Dabei wird auch nach der Emailadresse gefragt, um die Platzkarte zuzusenden. Kommen Sie bitte rechtzeitig zum Gottesdienst, damit es am Eingang kein Gedränge gibt und beachten Sie die Abstands- und Hygieneregeln.
Alle Regelungen für Gottesdienste in St. Anna finden Sie >>hier

 

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