Mit dem 20.08.2021 verlieren einige dieser HInweise ihre Geltung. Dafür gelte neue Bestimmungen.
Weil ab Sonntag, 25.07. die Inzidenstufe 1 im Kreis Kleve gilt, feiern wir (schon) ab Samstag 18 Uhr die Gottesdienste unter anderem nach diesen Corona-Regeln
- der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten
- wer in einem Haushalt zusammen wohnt, muss den Abstand nicht einhalten
- es besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske, sie darf aber während es Gottesdienstes getragen werden
- nur wenn gesungen wird, muss unbedingt die Maske getragen werden
- die Rückverfolgbarkeit, d.h. die Angabe von Name, Adresse und Telefonnummer muss gewährleistet werden.
Für Gottesdiente an Sonn- und Feiertagen und anlässlich eines Requiems bitten wir um vorherige Anmeldung im Pfarrbüro oder über das Online-Anmeldeverfahren auf der Homepage.
Wir bitten dafür um Verständnis.