Foto: Pixabay.com
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Mit dem 20.08.2021 verlieren einige dieser HInweise ihre Geltung. Dafür gelte neue Bestimmungen.

Weil ab Sonntag, 25.07. die Inzidenstufe 1 im Kreis Kleve gilt, feiern wir (schon) ab Samstag 18 Uhr die Gottesdienste unter anderem nach diesen Corona-Regeln

- der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten

- wer in einem Haushalt zusammen wohnt, muss den Abstand nicht einhalten

- es besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske, sie darf aber während es Gottesdienstes getragen werden

- nur wenn gesungen wird, muss unbedingt die Maske getragen werden

- die Rückverfolgbarkeit, d.h. die Angabe von Name, Adresse und Telefonnummer muss gewährleistet werden.

 

Für Gottesdiente an Sonn- und Feiertagen und anlässlich eines Requiems bitten wir um vorherige Anmeldung im Pfarrbüro oder über das Online-Anmeldeverfahren auf der Homepage.

 

Wir bitten dafür um Verständnis.