Seit dem Jahr 2006 hat sich die Gottesdienstordnung in der Pfarrei St. Anna kaum verändert. Die Sommerferienordnung ist zwischenzeitlich eingeführt worden; an manchen Sonntagen gab es anlässlich eines besonderen Ereignisses nur eine Messfeier, abweichend von der üblichen Ordnung.

In den vergangenen Jahren finden sich immer weniger Menschen, die an einem Beruf in der Kirche Interesse haben. Das hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die Menschen, die in der Seelsorge als Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten arbeiten oder als Priester die Aufgabe eines Kaplans oder Pfarrers übernehmen. Weihbischof Lohmann hat es in den letzten Monaten wiederholt ins Wort gehoben: "Wenn eine Seelsorgerin oder ein Seelsorger versetzt wird, dann haben wir im Bistum niemanden mehr, den wir auf diese Stelle versetzen können. Uns fehlen Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten. Uns fehlen die Priester."

Im Dekanat Geldern wurden und werden zwischen September 2022 und Sommer 2023 vier Priester versetzt. Der Arbeitsvertrag von P. Johny Vettathu mit dem Bistum Münster ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Am 18.12. haben wir ihn mit einer Eucharistiefeier und einem Abschiedsempfang im Bürgerhaus verabschiedet. An Weihnachten feiert er seine letzten Gottesdienste mit der Pfarrei.

Eine Folge des Mangels an Seelsorgerinnen und Seelsorgern ist es, dass künftig mehr Zusammenarbeit mit den benachbarten Pfarreien stattfinden muss und wird. Erste Gespräche dazu haben bereits begonnen; sie sind eng verknüpft mit dem Stichwort "Pastorale Räume".

Eine weitere Folge ist, dass sich die Gottesdienstordnung in der Pfarrei St. Anna ab dem Jahr 2023 verändern wird. Dazu hat das Seelsorgeteam einen Vorschlag erarbeitet, der dann im Pfarreirat vorgestellt und diskutiert worden ist. Am Ende hat der Pfarreirat in seiner Sitzung am 13.12.2022 einstimmig beschlossen, die notwendigen Veränderungen vorzunehmen.

Bis auf Weiteres gilt die folgende Gottesdienstordnung:

Am Wochenende werden zwei Messen gefeiert:

Samstag um 18.30 Uhr
und
Sonntag um 10.00 Uhr.

Diese Regelung wird zum ersten Mal am Wochenende 04./05. Februar angewendet.

In der Regel findet ein wöchentlicher Wechsel der Messen am Samstagen und Sonntagen statt. In welcher Kirche die Messe gefeiert wird, wird jeweils bekannt gegeben. Abweichungen kann es durch die Kirmesmessen und amdere besondere Anlässe geben. Auf der Internetseite der Pfarrei und in den Schaukästen werden Jahreskalender veröffentlicht, aus denen hervorgeht, wann wo welche Messe am Wochenende gefeiert wird.

In den Kar- und Ostertagen wird es an Gründonnerstag nur eine Abendmahlsmesse und an Karfreitag nur eine Karliturgie geben.

Am Ostersonntag und am 1. Weihnachtstag wird in jeder Kirche eine Messe gefeiert. An Pfingstsonntag gilt die Sonntagsregelung.
An den zweiten Feiertagen wird in St. Antonius Sevelen um 09.00 Uhr eine Messe gefeiert, in St. Nikolaus Issum oder in der evangelischen Kirche Issum findet ein ökumenischer Gottesdienst statt.

Anlässlich der Erstkommunionfeiern gilt eine eigene Gottesdienstordnung.

Die Gottesdienste an Werktagen bleiben zunächst unverändert.

Am Mittwoch ist in der Pfarrei St. Anna keine kirchliche Beerdigung mehr möglich. Montags, dienstags, donnerstags und freitags finden weiterhin kirchliche Beerdigungen statt; wenn gewünscht mit eigenem Requiem.

 

Aufgrund des Priestermangels wird es nicht immer möglich sein, dass eine Messfeier stattfindet.
Stattdessen werden Wortgottesdienste gefeiert, in der Regel mit Kommunionspendung.

 

Stefan Keller
Dechant

 

 

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