Foto: Pixabay.com
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Aus der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW geht hervor, dass sobald die 7-Tage-Inzidenz für einen Kreis oberhalb von 35 liegt, muss man während der gesamten Zeit des Gottesdienstes eine medizinische Maske oder eine FFP2 Maske tragen. Gleiches gilt für Beerdigungen.

Herzlichen Dank!