In der kommenden Zeit werden wir die Möglichkeit nutzen, einige Gottesdienste unter die "3G-Regel" zu stellen. Auf diese Gottesdienste weisen wir im SonntagsGruß und im Publicandum eigens hin.

Bei diesen Gottesdiensten entfallen jegliche Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht beim Singen. Wenn man sich in der Kirche bewegt (- um an seinen Platz, um zur Kommunion zu gehen - ) ist eine Maske zu tragen.

Für den Besuch dieser Gottesdienste ist ein Impfnachweis, ein Nachweis über eine Genesung oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 6 Std. ist, am Eingang der Kirche unaufgefordert vorzuzeigen.

Als Nachweis bei Kindern ab 12 Jahren reicht der Schülerausweis; Kinder bis 12 Jahren brauchen keinen Nachweis.