
Seit 17.10. gilt eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Sobald die 7-Tage-Inzidenz für einen Kreis oberhalb von 35 liegt, muss man während der gesamten Zeit des Gottesdienstes eine Maske tragen. Gleiches gilt für Beerdigungen.
Herzlichen Dank!