Foto: Pixabay.comDie staatlichen Stellen haben die Corona-Regeln geändert, dass Bistum Münster hat für die Pfarreien und kirchlichen Einrichtungen die entsprechenden Hinweise versendet.

In der Gottesdiensten der Pfarrei St. Anna ab dem 03.04. gelten die folgenden Hinweise:

- Eine Maske kann nach eigenem Ermessen getragen werden.

- Beim Singen muss eine Maske getragen werden.

- Wenn möglich, sollen die Mindestabstände von 1,5 Metern eingehalten werden. Nutzen Sie die Plätze in der Kirche entsprechend. (Wer gemeinsam in einem Haushalt wohnt, muss keine Abstände einhalten.)

- Zur Kollekte werden die Körbchen wieder durch die Reihen gegeben

- Wer die Kommunion empfangen möchte, geht zur Kommunionausteilung nach vorne

- Ab Ostern wird es wieder Weihwassser in den Becken an den Eingängen geben

 

Diese Regelung gilt, bis es neue Regelungen gibt.

(Stand 03.04.2022)
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Während der Corona-Pandemie werden die Gottesdienste in unseren Kirchen mit Auflagen der staatlichen Stellen und des Bistums Münster gefeiert. Diese Auflagen unterliegen ständigen Aktualisierungen.

Für die Feier der Gottesdienste bedeutet das zur Zeit, dass Mindestabstände einzuhalten sind. Wer in einem Haushalt zusammen wohnt, muss die Abstände nicht einhalten.

Aus der Erfahrung bedeutet das für die Kirchen in Issum und Sevelen, dass ca. 65 bis 75 Personen in den Gottesdiensten Platz finden. Sind die Plätze besetzt, besteht z. Zt. leider keine Möglichkeit, am Gottesdienst teilzunehmen. Diese Auflagen bedeuten, dass es zu Engpässen kommen kann, wenn z. B. viele Menschen eine Beerdigungsmesse besuchen möchten.

Wenn ein Anmeldeverfahren durchgeführt wird, kann genauer geplant werden, so dass ggfls. mehr Personen einen Gottesdienst besuchen können. Familien, die anlässlich einer Taufe, einer Trauung, eines Ehejubiläums oder einer Beerdigung ein Anmeldeverfahren wünschen, werden gebeten, möglichst umgehend mit dem Pfarrbüro Kontakt aufzunehmen.

 

Ich bin froh, dass unser Bistum sich auf allen Ebenen dafür einsetzt, dass Menschen sich impfen lassen, um so sich selbst und andere bestmöglich gegen das Corona-Virus zu schützen.

Als Pastor von St. Anna kann ich jedem nur empfehlen, sich impfen zu lassen, wenn nicht der behandelnde Arzt stichhaltige Argumente dagegen ins Feld führt.

Ich bin froh und dankbar, dass wirksame Impfstoffe entwickelt wurden und entwickelt werden. Seit dem 18.12. bin ich ein drittes Mal geimpft.

Achten Sie auf sich und denken Sie dabei auch an Ihre Mitmenschen.

Gott segne und begleite Sie auf all Ihren Wegen!

 

Stefan Keller
Dechant

 

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Aufgrund der hohen Inzidenzwerte der Corona-Infektionen ist ab sofort und bis auf weiteres:

 

- die Bücherei in Sevelen gesschlossen,

- fallen die Angebote der Firmkatechese am 10. & 11. Dezember aus,

- fallen die Seniorennachmittage im Pfarrheim Sevelen aus,

- fällt die Jahreshauptversammlung und der Familienabend der St. Nicolai-Bruderschaft aus

- fällt der Neujahrsempfang 2022 aus.

 

Wir bitten um Verständnis.

In der kommenden Zeit werden wir die Möglichkeit nutzen, einige Gottesdienste unter die "3G-Regel" zu stellen. Auf diese Gottesdienste weisen wir im SonntagsGruß und im Publicandum eigens hin.

Bei diesen Gottesdiensten entfallen jegliche Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht beim Singen. Wenn man sich in der Kirche bewegt (- um an seinen Platz, um zur Kommunion zu gehen - ) ist eine Maske zu tragen.

Für den Besuch dieser Gottesdienste ist ein Impfnachweis, ein Nachweis über eine Genesung oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 6 Std. ist, am Eingang der Kirche unaufgefordert vorzuzeigen.

Als Nachweis bei Kindern ab 12 Jahren reicht der Schülerausweis; Kinder bis 12 Jahren brauchen keinen Nachweis.

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Seit Donnerstag, 08.07., gibt es eine "Inzidenzstufe Null". D.h. die 7-Tage-Inzidenz hat höchstens einen Wert von 10. In der "Inzidenzstufe Eins" liegen die 7-Tage-Inzidenzwerte zwischen 10 und 35.

Zur Zeit gilt die "Inzidenstufe Null" im Kreis Kleve (Stand: 10.07.2021)

Für die Feier der Gottesdienste bedeutet "Inzidenzstufe Null"

- der Mindestabstand von 1,5 m wird lediglich empfohlen

- die Maskenpflicht in den Kirchen entfällt

- die Rückverfolgbarkeit entfällt

Deshalb verzichten wir als Pfarrei während der Dauer der Inzidenstufe Null auf die Anmeldung zu den Gottesdiensten an Sonn- und Feiertagen und anlässlich eines Requiems.

Für die Feier der Gottesdienste bedeutet "Inzidenzstufe Eins"

- der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten

- beim Gemeindegesang ist eine Maske zu tragen

- die Rückverfolgbarkeit ist zu gewährleisten.

Deshalb bitten wir als Pfarrei während der Dauer der Inzidenzstufe Eins um eine vorherige Anmeldung im Pfarrbüro zu den Gottesdiensten an Sonn- und Feiertagen und anlässlich eines Requiems.

Am 26.03. hat das Seelsorgeteam aufgrund der hohen 7-Tage-Inzidenz in Issum entschieden, die Präsenzgottesdienste auszusetzen, bis die 7-Tage-Inzidenz nachhaltig unter 200 gesunken ist. Das ist jetzt der Fall. 

So werden ab 12.04. wieder Präsenz-Gottesdienste gefeiert. An Sonn- und Feiertagen und anlässlich eines Requiems bitten wir nach wie vor um eine Anmeldung zum Gottesdienst im Pfarrbüro. Es besteht auch die Möglichkeit, sich hier auf der Homepage online anzumelden.

Wir danken für Ihr Verständnis!

Aufgrund der hohen 7-Tage-Inzidenz in der Gemeinde Issum (31.03.: 292,2) finden in der Pfarrei St. Anna an den Kar- und Ostertagen keine Präsenzgottesdienste statt.

Am Ostersonntag wird um 10.00 Uhr ein Gottesdienst im Livestream aus der St. Antonius-Kirche in Sevelen übertragen, an dem weniger als 10 Personen teilnehmen.

Den Livestream finden Sie auf der Facebook-Seite der Pfarrei: https://www.facebook.com/kath.kirche.issum.sevelen


Dieser Gottesdienst wird auch live ins St. Antonius-Haus (Altenheim Sevelen) übertragen.

Nach wie vor ist die 7-Tage-Inzidenz im der Gemeinde knapp unter der Marke von 300. Aufgrund dessen entfallen weiterhin die Präsenzgottesdienste in den Kirchen - mindestens bis zum 11.04.2021.

Ein Kriterium für die Wiederaufnahme ist das nachhaltige Sinken der 7-Tage-Inzidenz unter den Wert von 200.

Die 7-Tage-Inzidenz für die Gemeinde Issum am:

25.03. - 219,4
26.03. - 284,4
27.03. - 284,4
28.03. - 276,3
29.03. - 268,1
30.03. - 292,6
31.03. - 292,6
01.04. - 268,2
02.04. - 154,4
 
 

In den Tagen rund um
die Feiertage sind die
Werte nur bedingt
aussagekräftig.

03.04. - 154,4
04.04. - 105,7
05.04. - 154,4
06.04. - 121,9
07.04. - 121,9

  08.04. - 97,5

Dieser Wert errechnet sich aus der Summe der in den vergangenen sieben Tagen neu Infizierten Personen in der Gemeinde Issum, hochgerechnet auf 100.000 Einwohner.

Der Kreis Kleve meldet auf seiner Homepage am heutigen Tag (26.03.), dass 14 weitere Personen mit dem Corona-Virus infiziert sind. Damit steigt die 7-Tage-Inzidenz in Issum und Sevelen auf einen Wert oberhalb von 280.

Die Mitglieder des Seelsorgeteams haben die Lage erörtert und miteinander entschieden, dass ab Samstag, 27.03. zunächst bis inkl. Ostermontag alle Präsenzgottesdienste in den Kirchen der Pfarrei und im Schönstattzentrum auf dem Oermter Berg ausfallen.

Präsenzgottesdienste sollen wieder gefeiert werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz nachhaltig unter 200 abgesenkt ist. An dieser Stelle wird entsprechend darauf hingewiesen.

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat am 15. Dezember ihren Kirchengemeinden empfohlen, auf Präsenzgottesdienste bis zum 10. Januar zu verzichten. Das Bistum Münster bezieht dazu wie folgt Stellung:

Wir respektieren die Empfehlung der Evangelischen Kirche von Westfalen. Andere evangelische Landeskirchen halten dagegen an der Feier von Präsenzgottesdiensten fest. Das tun wir auch im Bistum Münster.

Wir würden im Bistum Münster keine Entscheidung treffen, die – nach aller Wahrscheinlichkeit und Plausibilität – dazu führen könnte, das Infektionsgeschehen zu erhöhen. Wir orientieren uns daher bei unserem Vorgehen auch an dem, was die Wissenschaft sagt. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat schon in der vergangenen Woche betont: „Die beiden großen Kirchen gehören zu den besonders regelkonformen Institutionen mit Blick auf die Einhaltung der coronabedingten Abstands- und Hygieneauflagen.“ Zwar hat sich das Infektionsgeschehen seitdem weiter zugespitzt. Aber die Gottesdienste – gerade an Weihnachten – finden auch unter noch einmal deutlich verschärften Bedingungen statt. Neben den zugespitzten staatlichen Vorgaben – so ist der Gemeindegesang etwa grundsätzlich untersagt – haben die Verantwortlichen vor Ort sehr verantwortungsvolle Konzepte entwickelt: Es gibt in vielen Pfarreien eine deutlich höhere und vielfältigere Zahl an Gottesdiensten mit nach oben klar begrenzten Teilnehmerzahlen, es gibt Anmeldesysteme, Gottesdienste werden im Freien gefeiert und für diejenigen, die aus welchen Gründen auch immer, den Gottesdienst nicht vor Ort mitfeiern können oder möchten, gibt es Gottesdienstüberragungen im Internet. In den Gottesdiensten sind zudem natürlich die Abstands-, und Hygieneregeln einzuhalten. Alle diese Maßnahmen zeigen, dass es auch für uns und für alle Verantwortlichen in den Pfarreien in unserem Bistum, ein zentrales Ziel ist, die Gesundheit der Menschen zu schützen. Niemand handelt hier fahrlässig.

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Aus der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW geht hervor, dass sobald die 7-Tage-Inzidenz für einen Kreis oberhalb von 35 liegt, muss man während der gesamten Zeit des Gottesdienstes eine medizinische Maske oder eine FFP2 Maske tragen. Gleiches gilt für Beerdigungen.

Herzlichen Dank!

Handreichung für das FORUM Mutter Josepha und das Pfarrheim Sevelen

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Zum Schutz unserer Mitglieder vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus sind folgende Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln in allen Pfarrheimen der Kath. Kirchengemeinde St. Anna einzuhalten.

Für die Veranstaltung ist die in der Teilnehmerliste oben links eingetragene Person verantwortlich, dieses Hygienekonzept für die genannte Veranstaltung umzusetzen. Die für die Veranstaltung verantwortliche Person sollte sich auch unter (1) in die Teilnehmerliste eintragen.

In unseren Räumlichkeiten gelten die allgemein bekannten Hygieneregeln:

  • Einhaltung des Mindestabstandes von derzeit 1,5 Metern, zwischen Personen
  • Beachtung der Husten- und Nießetikette
  • Regelmäßiges und gründliches Händewaschen oder desinfizieren

Für die grundsätzliche Reinigung sorgt die Reinigungskraft des Pfarrheimes.

Weiterhin sind folgenden Vorgaben zu befolgen:

Issum - 06.09.2020 | Am Samstagnachmittag hat die Leiterin des Kindergartens, Frau Huber, Dechant Keller informiert, dass eine Erzieherin des St. Nikolaus Kindergartens positiv auf "Corona" getestet worden ist.
Zunächst wurde deshalb eine vorsorgliche Schließung des Kindergartens für Montag bekannt gemacht und drauf hingewiesen, dass es nach Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt weitere Informationen geben werde.

Im Lauf des Sonntags konnte Frau Huber diese Absprachen treffen und hat im Anschluss alle Eltern per Email über das weitere Vorgehen informiert.

Hier der Inhalt der Nachricht an die Eltern:

 

"Hallo liebe Eltern!

Zu Corona-Zeiten und besonders im konkreten Fall einer bestätigten COVID-19-Infektion einer unserer Erzieherinnen überschlagen sich die Ereignisse.

Zunächst einmal möchte ich allen danken, die trotz verständlicherweise aufkommenden Fragen und Ängsten ruhig und besonnen geblieben sind. Denn, auch wenn es für Sie anders aussieht, es arbeiten viele im Hintergrund dafür, dass es Ihren Kindern und Ihnen unter diesen besonderen Umständen so gut wie möglich geht.

In den letzten 24 Stunden sind folgende Ergebnisse und Vorgehensweisen erzielt worden:

In Rücksprache mit Dechant Keller, Herrn Oymann von der Gemeinde Issum und Herr Berns vom Kreisgesundheitsamt sind folgende Absprachen vereinbart:

  • Herr Berns wird ein mobiles Corona-Testteam, dass glücklicherweise gerade zur Verfügung steht, am Montag (Uhrzeit ist noch unbekannt) in unsere Kita entsenden
  • Dieses wird dann auf freiwilliger und kostenlosen Basis bei allen Kita-Kinder und Mitarbeitern einen Abstrich durchführen
  • Bis zum Testergebnis wird nur die Maulwurfgruppe, die betroffen ist,  geschlossen bleiben und die anderen Gruppen dürfen den Betrieb aufgrund eines nur geringen Restrisikos aufnehmen.
  • Herr Berns hat mir mitgeteilt, dass Sie als Eltern weiterhin arbeiten gehen können."

Somit ist die Schließung des Kindergartens, die am Samstag bekannt gemacht wurde, zurückgenommen.

Aufgrund eines positiven Coronatest bei einer Mitarbeiterin im St. Nikolaus Kindergarten in Issum bleibt die Einrichtung am Montag, 07.09.2020 geschlossen.
Die Kindergartenleitung klärt das weitere Vorgehen mit dem zuständigen Gesundheitsamt und gibt die Informationen anschließend weiter.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.

Foto: Pixabay.com
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Ab dem 14. September 2020 können die Gruppen und Vereine die Pfarrheime in Issum und Sevelen wieder nutzen. Für die Nutzung gelten während der Corona-Pandemie besondere Auflagen, insbesondere sind die Abstände und die Hygienevorschriften einzuhalten. Der Aufenthalt im Haus ist datenschutzkonform zu dokumentieren. Jeder Gruppenverantwortliche ist in die Pflicht genommen, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen.

Regelungen und Hygienevorschriften finden Sie >>hier.

Unbeschadet davon können schon jetzt die gewählten Gremien der Pfarrei, die Vorstände der Gruppen und Vereine und Bildungsangebote in den Pfarrheimen stattfinden. Auch hier gelten jetzt schon die allgemein bekannten Abstands- und Hygienevorschriften.

Die Nutzung der Räumlichkeiten muss mit dem Pfarrbüro abgesprochen werden.


Die Hygieneverordnung des Landes NRW in der jeweils gültigen Fassung finden Sie >>hier.

Bezüglich der Ausgabe von Speisen und Getränken gilt die Anlage zur Corona-Schutzverordnung in der jeweils aktuellen Fassung. Zur Zeit gilt die Fassung vom 31.08.2020.

Foto: BIstum Münster
Foto: BIstum Münster

Die Corona-Pandemie hat die Welt nach wie vor fest im Griff. Überall fürchten Menschen, sich mit dem Virus anzustecken. Die Infektionen haben weitreichende Folgen. Die Krankheitsverläufe sind unterschiedlich, nicht wenige enden tödlich. Die notwendigen Schutzmaßnahmen erschweren aber auch generell die menschlichen Beziehungen. Insbesondere die älteren Menschen, aber auch die Kinder leiden darunter. Corona bedroht auch das öffentliche Leben und die Wirtschaft.

Liebe Schwestern und Brüder,

die Corona-Pandemie hat die Welt nach wie vor fest im Griff. Überall fürchten Menschen, sich mit dem Virus anzustecken. Die Infektionen haben weitreichende Folgen. Die Krankheitsverläufe sind unterschiedlich, nicht wenige enden tödlich. Die notwendigen Schutzmaßnahmen erschweren aber auch generell die menschlichen Beziehungen. Insbesondere die älteren Menschen, aber auch die Kinder leiden darunter. Corona bedroht auch das öffentliche Leben und die Wirtschaft. In unserem Land sind viele Betriebe und Unternehmen in ihrer Existenz bedroht, was Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit für viele Frauen und Männer mit sich bringt. Als Kirche sind wir auch betroffen: Ein reges Gemeindeleben ist kaum möglich und die Gottesdienste können nur eingeschränkt gefeiert werden. Das alles besorgt uns sehr. Wir nehmen Teil an den Nöten und Ängsten, die die Corona-Pandemie auslöst, und tragen mit unseren Möglichkeiten dazu bei, die Krise zu bewältigen.

Die Vorsitzende des Pfarreirates, Cornelia Graßhoff, hat sich mit dem Pfarrer von St. Anna, Dechant Stefan Keller, getroffen, um von ihm zu erfahren, welche Erfahrungen er in den letzten drei Monaten mit den Gottesdiensten in Issum und Sevelen gemacht hat. Nach dem Corona-Lock down waren zunächst keine öffentlichen Gottesdienste möglich. Seit 01. Mai dürfen sie wieder mit Auflagen gefeiert werden.

Foto: R. Christ
Foto: R. Christ

C. Graßhoff: Herr Dechant Keller, jetzt sind es bald drei Monate, dass wir in unseren Kirchen wieder Gottesdienste feiern können – und wie wir am Anfang der Messen immer wieder hören – während der Corona-Pandemie unter Auflagen. Wie erleben Sie die Gottesdienste?

Dech. Keller: Zunächst einmal bin ich sehr froh, dass wir wieder zusammenkommen können, um zu singen und zu beten. In den Wochen des Lockdown hat mir das gefehlt. Gottesdienste hinter verschlossenen Türen, das klingt fast wie ein Wiederspruch in sich.

C. Graßhoff: „Gottesdienste feiern unter Auflagen“ – damit sind doch bestimmt die Dinge gemeint, die wir alle seit längerem kennen: Abstand halten, Hände waschen, Alltagsmasken tragen.

Dech. Keller: In den letzten Apriltagen kamen die Vorgaben für die Gottesdienstes, die unsere Bistümer mit der Staatskanzlei in Düsseldorf abgesprochen hatte. Zwischen den Gottesdienstbesuchern muss ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden, wenn sie nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnen.
Das hat nach sich gezogen, dass wir nicht exakt sagen können, wieviele Plätze in den Kirchen sind. Mit unserem Küster, Herr Raschke, habe ich die Plätze in einen großen Plan eingezeichnet, die zur Verfügung stehen. Dann haben wir die Pfarrsekretärin, Frau Görtz, hinzugezogen und überlegt, wie wir es mit der Platzvergabe machen. Nach einigem Überlegen haben wir gesagt: wir bitten für die Messen am Wochenende und zu Beerdigungen um eine Anmeldung.

C. Graßhoff: Bedeutet so ein Anmeldeverfahren dann nicht viel Arbeit für die Sekretärin?

Dech. Keller: Allerdings, es kommen in der Woche 60 bis 80 Anrufe, um einen Platz zu reservieren. Ende Mai kam von Düsseldorf noch eine neue Verordnung dazu: Rückverfolgbarkeit im Falle eine Infektion. D.h. seitdem muss neben Namen und Anschrift auch die Telefonnummer jedes Gottesdienstbesuchers festgehalten werden. Die Unterlagen sind datenschutzkonform vier Wochen lang aufzubewahren und dann zu schreddern.

Foto: Pixabay.com
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Das Leitungsteam des Ferienspaßes hat mitgeteilt, dass aufgrund der Cornona-Pandemie in diesem Jahr kein Angebot des Ferienspaßes in den Sommerferien stattfinden kann.

Alle hoffen darauf, dass es im nächsten Jahr wieder ein schönes Angebot für die Kinder und Jugendlichen in Issum und Sevelen geben kann.

Foto: Pixabay.com
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Die Landesregierung NRW hat eine neue Verordnung erlassen, die auch Auswirkungen auf die Feier von Gottesdiensten hat. Die Pfarrei muss jetzt die "Rückverfolgbarkeit" gewährleisten. D.h. dass Name, Anschrift und Telefonnummer aller Gottesdienstbesucher festgehalten werden müssen. Diese Daten sind ab dem Gottesdienste für vier Wochen aufzubewahren und dann zu vernichten. Den vollumfänglichen Datenschutzhinweis finden Sie im Anhang dieses Blogs als pdf-Datei.

In der Pfarrei St. Anna soll man sich für die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen telefonisch im Pfarrbüro anmelden. Dabei wird auch nach der Emailadresse gefragt, um die Platzkarte zuzusenden. Kommen Sie bitte rechtzeitig zum Gottesdienst, damit es am Eingang kein Gedränge gibt und beachten Sie die Abstands- und Hygieneregeln.
Alle Regelungen für Gottesdienste in St. Anna finden Sie >>hier

 

St. Nikolaus am Sonntagmorgen
St. Nikolaus am Sonntagmorgen

 

"Herr Pastor, schön war das, dass wir wieder Gottesdienst feiern konnten. Alles war gut vorbereitet!" Das habe ich heute Morgen im Pfarrhaus gesagt bekommen. Und schon am Wochenende kamen ähnliche Stimmen.

Es ist schön, dass wir wieder gemeinsam singen und beten können.

Wenn auch unter Auflagen. Für die Gottesdienste am Wochenende war um Anmeldung im Pfarrbüro gebeten worden. Nicht alle Plätze in der Kirche dürfen belegt werden; die Menschen, die nicht gemeinsam wohnen, sollen 1,5 Meter Abstand halten. - Da muss man wissen, wer kommt; dann kann man die Sitzplätze in der Kirche festlegen. Jeder bekommt "seinen" Platz zugewiesen.

Foto: Pixelio.com
Foto: Pixelio.com

Seit dem 01. Mai 2020 ist es wieder möglich, öffentlich zugängliche Gottesdienste zu feiern. Für die Gottesdienste gibt es diverse Auflagen, die dazu führen, dass bestimmte Regeln eingehalten werden müssen, insbes. Abstandsregeln und Hygienevorschriften. Zu Beginn der Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen wird darauf jeweils hingewiesen.

In den beiden Kirchen der Pfarrei ist die Platzzahl durch die Vorgaben reduziert.

In der Zeit der Pandemie haben sich die Gottesdienstzeiten am Sonntag verändert.

Es gilt bis auf Weiteres die nachfolgende Gottesdienstordnung:

Sonntag  

09.00 Uhr St. Antonius Kirche Sevelen
11.00 Uhr St. Nikolaus Kirche Issum

Montag   19.00 Uhr Schönstattzentrum auf dem Oermter Berg
Dienstag   09.00 Uhr St. Antonius Kirche Sevelen
Donnerstag   09.00 Uhr St. Nikolaus Kirche Issum
Freitag   10.00 Uhr St. Antonius Kirche Sevelen
Samstag  

18.00 Uhr im Wechsel Issum und Sevelen

Wo die Messe samstags stattfindet erfahren Sie >>hier