Nach vielen Beratungen im Diözesanpastoralrat und in der Leitung des Bistums Münster ist eine neue Satzung und Wahlordnung für den Pfarreirat (früher Pfarrgemeinderat [PGR]) verabschiedet worden, die die neuen Herausforderungen innerhalb größerer Pfarreien besser aufgreift. Im Anhang zu diesem Beitrag finden Sie beide Ordnungen.

Im November 2013 wird zum ersten Mal entsprechend der neuen Satzung ein Pfarreirat gewählt.
Am 28./29. September wird dazu die Wahlvorschlagsliste des Wahlausschusses veröffentlicht. Sie findet sich in den Aushängen an den beiden Kirchen und an dieser Stelle im Internet.

In unserer Pfarrgemeinde wird am 9./10. November der Pfarrgemeinderat gewählt. Er besteht aus den haupt- und nebenamtlichen Seelsorgern der Gemeinde, einem Vertreter des Kirchenvorstandes, einem Vertreter der Angestellten und 12 gewählten Mitgliedern.

 

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