Foto: Pixabay.com
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Ab dem 01. Mai ist es wieder möglich, Gottesdienste öffentlich zu feiern. Dabei sind Auflagen der Regierung und des Bistums Münster zu beachten und auf die Pfarrei hin anzuwenden. Daraus ergibt sich für die Pfarrei St. Anna ab dem 16.12.2020 folgende Ordnung:

 

(1) Beginnend mit dem 01. Mai gilt bis auf Weiteres folgende Gottesdienstordnung:

Samstag
18.00 Uhr Vorabendmesse – im Wechsel – St. Antonius, Sevelen und St. Nikolaus Issum

Sonntag
09.00 Uhr Sonntagsmesse St. Antonius, Sevelen
11.00 Uhr Sonntagsmesse St. Nikolaus, Issum

Montag
19.00 Uhr Werktagsmesse im Tagungshaus des Schönstattzentrums auf dem Oermter Berg

Dienstag
09.00 Uhr Werktagsmesse in St. Antonius, Sevelen

Donnerstag
9:00 Uhr Werktagsmesse in St. Nikolaus, Issum

Freitag
10.00 Uhr Werktagsmesse in St. Antonius, Sevelen

Die Gottesdienste werden weiterhin auf Video aufgezeichnet und anschließend im Internet veröffentlicht.

Alle Gottesdienste finden zunächst ohne Messdiener statt.

 

(2) Bischof Felix Genn hat weiterhin Dispens vom Sonntagsgebot erteilt. Das heißt, jeder soll ohne Gewissenskonflikte überlegen, ob er zur Zeit einen Gottesdienst besuchen möchte. Es werden in den Medien auch weiterhin eine Vielzahl von Gottesdiensten angeboten, damit insbesondere Personen, die Risikogruppen angehören, leichter zu Hause bleiben können

(3) Es werden an den Wochenenden zu den Messfeiern Ordner benötigt. Diese üben für die Zeit ihrer Tätigkeit das Hausrecht aus.
Angesprochen werden dazu die Mitglieder des Pfarreirates und Kirchenvorstandes wie auch die Lektoren und Kommunionhelfer.

Das Pfarrbüro organisiert deren Einsatzpläne. Jeder soll nur dann diesen Dienst übernehmen, wenn er es für sich verantworten kann, besonders ältere Ehrenamtliche sollten zunächst an ihre Gesundheit denken.

(4) Der Zugang zu den Gottesdiensten ist begrenzt, um den von den Behörden vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten; das hat zur Folge, dass die Platzzahl in den Kirchen begrenzt ist.

(5) Für die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen und bei Beerdigungsmessen ist eine telefonische Anmeldung im Pfarrbüro erforderlich. Anmeldezeiten sind Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr – unter der Rufnummer: 02835 95606.

Seit Januar 2021 ist eine Anmeldung auch digital über die Homepage möglich.

Wer einen freien Platz bekommt, bekommt eine Platzkarte (per Email, per WhatsApp, …). In den Kirchen gibt es deshalb keine freie Platzwahl. Die Orgelbühnen sind geschlossen. Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben, können auch in der Kirche nebeneinander sitzen.

(6) Der Zutritt zu den Gottesdiensten wird mit am Kircheneingang vom Ordnungsdienst kontrolliert. Die Eintrittskarte ist vorzuzeigen. Die Kirchen öffnen 30 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes.

(7) Am Anfang der Gottesdienste werden Hinweise zur Feier der Gottesdienste gegeben. Diese sind zu befolgen. Sobald die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Kleve oberhalb von 35 liegt, muss während des gesamten Gottesdienstes eine Maske getragen werden, die Mund und Nase bedeckt. Der Gemeindegesang unterbleibt.

(8)  Beim Betreten der Kirche sind ausschließlich die als „Eingang“ gezeichneten Wege zu benutzen.

(9) Die Weihwasserbecken bleiben geleert.

(10) Beim Betreten und Verlassen der Kirchen, beim Aufenthalt in den Kirchenbänken und auf dem Kirchplatz ist der Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Dazu sind in den Kirchen Markierungen angebracht, mit denen die zulässigen Sitzplätze gekennzeichnet sind.

(11) Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Händeschütteln.

(12) Die Kommunionspendung erfolgt ausschließlich durch den Priester; er kommt zu ihnen und wird dabei die Kommunion an ihrem Platz austeilen. Bleiben Sie an ihrem Platz. Der Empfang der Kommunion erfolgt mit weit ausgetreckten Händen. Dabei wird nicht gesprochen (also nicht gesagt „Der Leib Christi“ - „Amen.“). Die Mundkommunion muss bis auf weiteres unterbleiben. Personen, die nicht kommunizieren (z. B. Kinder, die noch nicht zur Erstkommunion waren), werden ohne Berührung gesegnet.

(13) Die Kollektenkörbchen / Klingelbeutel werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern stehen an den Kirchenausgängen.

(14) Beim Verlassen der Kirche sind ausschließlich die als „Ausgang“ gekennzeichneten Wege zu benutzen.

(15) Bei allen Gottesdiensten, die in den Kirchen und Kapellen gefeiert werden, werden die Teilnehmenden mit Namen, Anschrift und Telefonnummer schriftlich registriert. Bei der telefonischen Anmeldung für Gottesdienste (s. Nr. 5) wird zudem ggfls. eine Mailadresse mit notiert. Diese Daten werden bis vier Wochen nach dem Gottesdienst aufbewahrt und dann vollumfänglich vernichtet. Diese Datenerhebung dient der Nachverfolgbarkeit im Falle einer Corona-Infektion.

 

Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 16.12.2020 bis auf Weiteres in Kraft.
Dechant Stefan Keller

Stand 04.01.2021

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