Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahlen
„Du bist entscheidend“: Für die Pfarreiratswahlen und die Kirchenvorstandswahlen 2025 ist das nicht nur Schlagwort, sondern Programm. Machen sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch; sie entscheiden über die Gremien und diese entscheiden dann später über das Leben in und die Zukunft von St. Anna.
Sie erhalten die Wahlunterlagen per Post und können dann online, per Briefantrag oder an der Urne am 08./09. November wählen.
Kirchenvorstandswahl
Es sind 10 Mitglieder für 4 Jahre zu wählen.
Die Vorschlagsliste des Wahlausschusses hängt in den Schaukästen aus und steht auf unserer Homepage.
Alle Wahlberechtigten haben das Recht, die Vorschlagsliste bis zum 22.08. zu ergänzen. Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er von 10 wahlberechtigten Personen unterzeichnet und die schriftliche Bereitschaft des Kandidaten vorliegt.
Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das zum Zeitpunkt der Wahl 16 Jahre alt und nicht aus der Kirche ausgetreten ist.
Wahlberechtigte Mitglieder der Pfarrgemeinde, die im Melderegister mit einem Sperrvermerk versehen sind, stehen nicht in der Wählerliste. Wenn sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, müssen sie sich innerhalb der vorgesehenen Frist um eine Aufnahme in die Wählerliste bemühen. Nur wer in der Wählerliste eingetragen ist, kann von seinem Wahlrecht Gebrauch machen.
Die Wählerliste wurde vom Kirchenvorstand geprüft und anerkannt. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht seine personenbezogenen Daten zu prüfen. Die Auskunftsfrist beginnt am 22.08. und endet am 29.08. Auskunft erhalten sie im Pfarrbüro.
Pfarreiratswahlen
Es können bis zu 14 Mitglieder für 4 Jahre gewählt werden.
Die vom Wahlvorstand erstellte Vorschlagsliste der Kandidaten hängt in den Schaukästen aus und steht auf unserer Homepage. Diese umfasst 6 Gemeindemitglieder, die sich bereit erklärt haben zu kandidieren.
Weitere Kandidaten sind also noch herzlich willkommen.
Alle Wahlberechtigten haben das Recht, die Vorschlagsliste bis zum 22.08. zu ergänzen. Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er von 10 wahlberechtigten Personen unterzeichnet und die schriftliche Bereitschaft des Kandidaten vorliegt.
Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das zum Zeitpunkt der Wahl 14 Jahre alt und nicht aus der Kirche ausgetreten ist.
Es können auch außerhalb der Pfarrei wohnende Katholiken ihr Wahlrecht ausüben, wenn sie am Leben der Pfarrei aktiv Anteil nehmen. Die Ausübung des Wahlrechts in mehreren Pfarreien ist nicht zulässig. Ein Antrag auf Ausübung des Wahlrechtes in unserer Pfarrei kann bis zum 29.08. im Pfarrbüro beantragt werden.
Wahlberechtigte Mitglieder der Pfarrgemeinde, die im Melderegister mit einem Sperrvermerk versehen sind, stehen nicht in der Wählerliste. Wenn sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, müssen sie sich innerhalb der vorgesehenen Frist um eine Aufnahme in die Wählerliste bemühen. Nur wer in der Wählerliste eingetragen ist, kann von seinem Wahlrecht Gebrauch machen.
Die Wählerliste wurde vom Wahlvorstand geprüft und anerkannt. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht seine personenbezogenen Daten zu prüfen. Die Auskunftsfrist beginnt am 22.08. und endet am 29.08. Auskunft erhalten sie im Pfarrbüro.
Bitte beachten Sie auch die Bekanntmachungen im Anhang dieses Blogs.