
Generalvikar Kleybold hat im Auftrag des Bischofs von Münster an alle Seelsorgerinnen und Seelsorger einen Brief versandt, der dazu auffordert, ein solches Führungszeugnis einzuholen und dem Bistum zu übersenden.
Am 1. April hat das Bistum verbindliche Regeln zur Prävention von sexuellem Mißbrauch an Minderjährigen erlassen. "Diese Ordnung stellt in unserem Bistum die verbindliche Grundlage für die Prävention von sexuellem Mißbrauch dar. Daraus ergibt sich für uns die Verpflichtung, von den Mitarbeitenden ein so genanntes "Erweitertes Führungszeugnis" im Sinne von § 30a BZRG einzufordern.", schreibt Generalvikar Kleybold.
Sobald diese Führungszeugnisse in Münster eingegangen sind, werden sie zur jeweiligen Personalakte beigefügt.
Das "Erweiterte Führungszeugnis" gibt u. a. Auskunft, ob sich eine Person sexuellen Mißbrauchs schuldig gemacht hat.
Im Rahmen eines großen Forschungsauftrages lassen die Bischöfe alle Personalakten der in der Seelsorge Tätigen sichten, um Hinweise in Bezug auf sexuellen Mißbrauch zu bekommen. Mehr dazu >>hier.
Mehr zum Thema Sexueller Mißbrauch auf der Homepage des Bistums Münster >>hier.