Angesichts der aktuellen Diskussionen über eine angebliche mangelnde Transparenz im Blick auf die Finanz- und Vermögenslage, angebliche „schwarze Kassen“ und eine fehlende Kontrolle des Finanzverhaltens der Kirche hat sich am 14. Oktober der Generalvikar des Bistums Münster geäußert. Norbert Kleyboldt sagte:
„Der Haushaltsplan des Bistums Münster wird seit Jahren unter anderem im Internet veröffentlicht und ist für jedermann einsehbar. Er hat ein Volumen von in diesem Jahr voraussichtlich 403 Millionen Euro und im kommenden Jahr wahrscheinlich 418 Millionen Euro. Er liegt damit um ein vielfaches über dem Haushalt des Bischöflichen Stuhls, für den wir in diesem und im kommenden Jahr mit einem Volumen von nur rund 1 Million Euro kalkulieren. Der Bischöfliche Stuhl hat kein großes Geldvermögen. Es liegt bei derzeit rund 2,37 Millionen Euro. Daneben ist der Bischöfliche Stuhl auch Eigentümer von Immobilien. Hierbei handelt es sich aber nicht um Immobilien, die als Geldanlage gesehen werden könnten. Vielmehr befinden sich darauf Gebäude, die für dienstliche Zwecke des Bistums verwendet werden, etwa das Gebäude des Diözesancaritasverbandes, das ehemalige Marienheim (ein früheres Schwesternheim, in dem sich jetzt Diensträume des Bischöflichen Generalvikariates und Wohnungen befinden), das Franz-Hitze-Haus oder das Gebäude der Katholischen Fachhochschule Münster. Es handelt sich hier daher nicht um Vermögen, über das der Bischof oder ein anderer frei verfügen könnte. Der Wert dieser Immobilien wurde von uns nicht berechnet, da das Bistum keine doppische Buchführung hat.
Jährlich stellt die Verwaltung des Bischöflichen Generalvikariats den Entwurf eines Haushaltsplans auf und legt ihn dem Kirchensteuerrat der Diözese vor. Dem Kirchensteuerrat gehören 20 Mitglieder an. Überwiegend sind das unabhängige, nicht beim Bistum oder einem anderen kirchlichen Arbeitgeber beschäftigte Finanzexpertinnen und Experten wie Bankkaufleute, Wirtschaftsprüfer, Diplom-Kaufleute und Juristen. Die Mitglieder werden im Wege der Wahl von den Kirchengemeinden, dem Diözesanrat und dem Priesterrat in das Gremium entsandt. Erst nach der Zustimmung durch dieses Gremium setzt der Bischof den Haushalt in Kraft.
Sofern der Bischöfliche Stuhl Ausgaben tätigen will, die die eigenen sehr begrenzten Mittel übersteigen, wendet er sich an das Bistum, so dass auch hier der Kirchensteuerrat des Bistums zustimmen muss. Eigene größere Investitionen sind dem Bischöflichen Stuhl also aufgrund des geringen Haushalsvolumens und Geldvermögens nicht möglich; diese erfolgen – nach Zustimmung durch den Kirchensteuerrat – durch das Bistum.
Sonstige Haushalte oder gar „schwarze Kassen“ gibt es im Bistum Münster nicht.
Nach meiner Einschätzung machen diese Angaben dreierlei deutlich:
- Das Bistum Münster geht seit Jahren sehr offen und transparent mit seiner Finanzsituation um.
- Der Haushalt des Bischöflichen Stuhls hat im Vergleich zum Bistumshaushalt ein sehr geringes Volumen. Auch das Geldvermögen ist so gering, dass damit keine großen Investitionen möglich sind.
- Da größere Investitionen durch das Bistum getätigt werden, findet – vor allem durch den Kirchensteuerrat – eine Kontrolle statt.“ (pbm)