Wer in der Kirchengemeinde für die Pfarreiratswahl wahlberechtigt ist und am Wahltag (11./12. November) verhindert ist, kann Briefwahl beantragen. Nach Prüfung des Antrags werden die Wahlunterlagen ausgehändigt / zugestellt.
Wer in der Kirchengemeinde für die Pfarreiratswahl wahlberechtigt ist und am Wahltag (11./12. November) verhindert ist, kann Briefwahl beantragen. Nach Prüfung des Antrags werden die Wahlunterlagen ausgehändigt / zugestellt.