Foto: Pixabay.com
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Ab dem 14. September 2020 können die Gruppen und Vereine die Pfarrheime in Issum und Sevelen wieder nutzen. Für die Nutzung gelten während der Corona-Pandemie besondere Auflagen, insbesondere sind die Abstände und die Hygienevorschriften einzuhalten. Der Aufenthalt im Haus ist datenschutzkonform zu dokumentieren. Jeder Gruppenverantwortliche ist in die Pflicht genommen, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen.

Regelungen und Hygienevorschriften finden Sie >>hier.

Unbeschadet davon können schon jetzt die gewählten Gremien der Pfarrei, die Vorstände der Gruppen und Vereine und Bildungsangebote in den Pfarrheimen stattfinden. Auch hier gelten jetzt schon die allgemein bekannten Abstands- und Hygienevorschriften.

Die Nutzung der Räumlichkeiten muss mit dem Pfarrbüro abgesprochen werden.


Die Hygieneverordnung des Landes NRW in der jeweils gültigen Fassung finden Sie >>hier.

Bezüglich der Ausgabe von Speisen und Getränken gilt die Anlage zur Corona-Schutzverordnung in der jeweils aktuellen Fassung. Zur Zeit gilt die Fassung vom 31.08.2020.

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