Handreichung für das FORUM Mutter Josepha und das Pfarrheim Sevelen

Foto: Pixabay.com
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Zum Schutz unserer Mitglieder vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus sind folgende Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln in allen Pfarrheimen der Kath. Kirchengemeinde St. Anna einzuhalten.

Für die Veranstaltung ist die in der Teilnehmerliste oben links eingetragene Person verantwortlich, dieses Hygienekonzept für die genannte Veranstaltung umzusetzen. Die für die Veranstaltung verantwortliche Person sollte sich auch unter (1) in die Teilnehmerliste eintragen.

In unseren Räumlichkeiten gelten die allgemein bekannten Hygieneregeln:

  • Einhaltung des Mindestabstandes von derzeit 1,5 Metern, zwischen Personen
  • Beachtung der Husten- und Nießetikette
  • Regelmäßiges und gründliches Händewaschen oder desinfizieren

Für die grundsätzliche Reinigung sorgt die Reinigungskraft des Pfarrheimes.

Weiterhin sind folgenden Vorgaben zu befolgen:

1.        Teilnehmer/innen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion haben keinen Zutritt.

2.        Die Eingangsbereiche, Flure oder Toiletten sind in der Regel relativ schmal, hier ist es besonders wichtig, nacheinander und im angemessenen Abstand die Räumlichkeiten zu betreten bzw. zu verlassen.

3.        Ist der Mindestabstand nicht einzuhalten, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske verpflichtend.

4.        Alle Teilnehmer haben sich beim Betreten sofort entweder die Hände zu desinfizieren oder gründlich zu waschen.

5.        Aus Infektionsschutzgründen sollen sich zwischen den einzeln nutzenden Gruppen so wenige Personen wie möglich begegnen. Dies ist bei der Raumplanung zu berücksichtigen. Die Gruppen sind verpflichtet die Räumlichkeiten rechtzeitig zu verlassen.

6.        Zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit müssen sich alle Teilnehmer in die ausliegenden Listen eintragen (Datum, Zeitraum, Name, Vorname, Adresse, Tel.-Nr.). Die Liste ist vom Verantwortlichen im Pfarrbüro abzugeben. Hier werden sie unter Wahrung der Vertraulichkeit für 4 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.

7.        Es gelten die Möblierungspläne, die in jedem Raum aushängen.

8.        Durch Erstellen eines Sitzplanes kann auf den Mindestabstand von 1,5 m verzichtet werden. Hierbei ist allerdings sicher zu stellen, dass die Plätze eingehalten werden und bei Bewegung der Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Wenn die Möblierung vom Möblierungsplan abweicht, so ist nach der Veranstaltung die Möblierung entsprechend des Plans wiederherzustellen.

9.        Die Verantwortlichen sind für eine möglichst gute Be- und Durchlüftung der Räume zuständig. Nach der Nutzung sind die Fenster und Türen zu schließen.

10.      Gesellige Zusammenkünfte sind zu unterlassen.

11.      Die benutzten Oberflächen und Gegenstände sind mit dem bereitgestellten Desinfektions-mittel zu reinigen.

12.      Für die Ausgabe von Speisen und Getränken gelten die Hygienevorschriften für die Gastronomie in NRW in der jeweils gültigen Fassung.

13.      Spülvorgänge für Geschirr und Gläser sollten möglichst maschinell mit Temperaturen von mindestens 60 Grad Celsius durchgeführt werden. Nur ausnahmsweise sind niedrigere Temperaturen mit entsprechend wirksamen Tensiden / Spülmitteln ausreichend.

Stand: 14.09.2020

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