Foto: Pixabay.com
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Während der Corona-Pandemie werden die Gottesdienste in unseren Kirchen mit Auflagen der staatlichen Stellen und des Bistums Münster gefeiert. Diese Auflagen unterliegen ständigen Aktualisierungen.

Für die Feier der Gottesdienste bedeutet das zur Zeit, dass Mindestabstände einzuhalten sind. Wer in einem Haushalt zusammen wohnt, muss die Abstände nicht einhalten.

Aus der Erfahrung bedeutet das für die Kirchen in Issum und Sevelen, dass ca. 65 bis 75 Personen in den Gottesdiensten Platz finden. Sind die Plätze besetzt, besteht z. Zt. leider keine Möglichkeit, am Gottesdienst teilzunehmen. Diese Auflagen bedeuten, dass es zu Engpässen kommen kann, wenn z. B. viele Menschen eine Beerdigungsmesse besuchen möchten.

Wenn ein Anmeldeverfahren durchgeführt wird, kann genauer geplant werden, so dass ggfls. mehr Personen einen Gottesdienst besuchen können. Familien, die anlässlich einer Taufe, einer Trauung, eines Ehejubiläums oder einer Beerdigung ein Anmeldeverfahren wünschen, werden gebeten, möglichst umgehend mit dem Pfarrbüro Kontakt aufzunehmen.

 

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