Pfarrgemeinderat | Letzte Sitzung 15.10.2013


Angesichts der aktuellen Diskussionen über eine angebliche mangelnde Transparenz im Blick auf die Finanz- und Vermögenslage, angebliche „schwarze Kassen“ und eine fehlende Kontrolle des Finanzverhaltens der Kirche hat sich am 14. Oktober der Generalvikar des Bistums Münster geäußert. Norbert Kleyboldt sagte:
„Der Haushaltsplan des Bistums Münster wird seit Jahren unter anderem im Internet veröffentlicht und ist für jedermann einsehbar. Er hat ein Volumen von in diesem Jahr voraussichtlich 403 Millionen Euro und im kommenden Jahr wahrscheinlich 418 Millionen Euro. Er liegt damit um ein vielfaches über dem Haushalt des Bischöflichen Stuhls, für den wir in diesem und im kommenden Jahr mit einem Volumen von nur rund 1 Million Euro kalkulieren. Der Bischöfliche Stuhl hat kein großes Geldvermögen. Es liegt bei derzeit rund 2,37 Millionen Euro. Daneben ist der Bischöfliche Stuhl auch Eigentümer von Immobilien. Hierbei handelt es sich aber nicht um Immobilien, die als Geldanlage gesehen werden könnten. Vielmehr befinden sich darauf Gebäude, die für dienstliche Zwecke des Bistums verwendet werden, etwa das Gebäude des Diözesancaritasverbandes, das ehemalige Marienheim (ein früheres Schwesternheim, in dem sich jetzt Diensträume des Bischöflichen Generalvikariates und Wohnungen befinden), das Franz-Hitze-Haus oder das Gebäude der Katholischen Fachhochschule Münster. Es handelt sich hier daher nicht um Vermögen, über das der Bischof oder ein anderer frei verfügen könnte. Der Wert dieser Immobilien wurde von uns nicht berechnet, da das Bistum keine doppische Buchführung hat.
Am Christkönigssonntag, 24. November, wird Helmut van den Berg in Münster von Bischof Dr. Felix Genn zum Diakon geweiht.
Nach vielen Beratungen im Diözesanpastoralrat und in der Leitung des Bistums Münster ist eine neue Satzung und Wahlordnung für den Pfarreirat (früher Pfarrgemeinderat [PGR]) verabschiedet worden, die die neuen Herausforderungen innerhalb größerer Pfarreien besser aufgreift. Im Anhang zu diesem Beitrag finden Sie beide Ordnungen.In unserer Pfarrgemeinde wird am 9./10. November der Pfarrgemeinderat gewählt. Er besteht aus den haupt- und nebenamtlichen Seelsorgern der Gemeinde, einem Vertreter des Kirchenvorstandes, einem Vertreter der Angestellten und 12 gewählten Mitgliedern.
Freitagabend (20. September), kurz vor 19 Uhr am Abend in der ehemaligen Synagoge an der Kapellener Straße in Issum. Alle Sitzplätze sind belegt, wo zwei sitzen können, sitzen oft schon drei. Immer mehr Menschen kommen; Kinder & Jugendliche, Erwachsene, Senioren. Auch auf der sog. Frauenempore drängen sich die Menschen, die Köpfe von einigen Jugendlichen dicht über der Brüstung.
In der evangelischen Kirche begrüßt Pfarrer Ruoß. Ein Presbyteriumsmitglied, Herr Terschüren, erläutert Werden und Geschichte der evangelischen Kirchengemeinde und der Kirche. Danach trägt Pfarrer Ruoß einen Psalm vor und gemeinsam wird ein neues geistliches Lied gesungen, das vom Klavierspiel begleitet wird. Während der Besichtigungszeit in der Kirche spielt die Orgel.
Viele der über 100 Teilnehmenden bleiben noch zusammen, um sich näher kennenzulernen, miteinander zu sprechen, zu essen & zu trinken.